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Arbeitskreis Visaangelegenheiten. Freier Reiseverkehr in Europa
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Wostok

Liebe Mitglieder des BDWO.

Die Übernahme des Arbeitskreises aus den Händen Herrn Hinrichs ist eine große Freude und Herausforderung zugleich.
Mein Name ist Barbara Lachhein. Seit 2015 bin ich Vorsitzende der Gesellschaft für Deutsch-Russische Begegnung in Essen, e.V. Wir pflegen mit Essens Partnerstadt Nischni Nowgorod enge Kontakte mit aktiver Reisetätigkeit im Rahmen unserer Projekte, anlassbezogener Besuche und beteiligen uns an Treffen über die Grenzen der Städtepartnerschaft hinaus. Dadurch konnte ich viele Erfahrungen bei der Beschaffung von Visa für Reisen nach Russland und Deutschland sammeln und manche Hürden mit Hilfe des BDWO nehmen.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass der Arbeitskreis, verkörpert durch engagierte und erfahrene Mitstreiter, bei Fragen immer ansprechbar war, hilfreich und zuverlässig zur Seite stand. Dieser Weg soll auch weiterhin beschritten werden.

Für Reisen nach Russland kooperieren wir eng mit der Visaabteilung der Botschaft in Berlin und dem Generalkonsulat in Bonn. Dort bekommen wir Informationen aus erster Hand.
Für die Reisen im Rahmen im Zusammenhang mit der Vereinsarbeit besteht die Möglichkeit, ein humanitäres Visum zu beantragen, sofern der Zweck der kulturellen, wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit, dem Sport-, Schul- und Jugendaustausch dient. Aktuell fallen auch hierfür Visagebühren an.
Die Bearbeitung dauert ca. 14 Tage. Eine rechtzeitige Beantragung ist empfehlenswert.

Für erste Auskünfte steht zur Verfügung:
im Konsularbezirk der Botschaft der Russischen Föderation
das Visazentrum Artionis Germany GmbH, Charlottenstrasse 62, 10117 Berlin
Antragsabgabe: Montag bis Freitag von  9:00 – 13:00 Uhr
Passabholung: Montag bis Freitag von  13:00 – 14:00 Uhr .
E-mail:  info.rusberlin@russia-visacentre.com
Telefon des Informationsdienstes:  +49 89 215 40 197

Zurzeit sind die Konsulate in Frankfurt am Main, Hamburg, Leipzig, München geschlossen. 
Wegen möglicher kurzfristiger Änderungen ist eine telefonische Voranfrage bzw. der Besuch der entsprechenden Webseiten empfehlenswert. 
 
Aktuelles zum Visum für Russland (Februar 2024)
 
Erste Informationen unter:
https://bonn.mid.ru/de/konsularische-fragen/deutschland/visum-nach-russland/
 
E-Visum
 
Seit dem 01. August 2023 werden E-Visa u.a. an deutsche Staatsbürger (insgesamt an Bürger aus 55 Staaten) für die Russische Föderation zur einmaligen Einreise bis zu insgesamt 16 Tagen Aufenthalt im Land ausgestellt.
Hierfür sind keine Einladung, Hotelnachweis oder Reisegrund erforderlich.
Das Visum kostet ca. 50 Euro.
 
Achtung: Bei der Einreise ist eine in Russland gültige Krankenversicherung bereitzuhalten und auf Verlangen vorzulegen.
 
Ausführliche Informationen unter: https://germany.mid.ru/de/tourismus_und_business/informationen_f_r_touristen_und_unternehmer/neues_e_visum_f_r_russland/
Antrag - in englischer und russischer Sprache - unter: https://electronic-visa.kdmid.ru/
Infoblatt der Botschaft der Russischen Föderation
 
Humanitärvisum

Seit dem 25.12. 2023 sind humanitäre Visa nicht mehr kostenfrei.
Für eine einmalige Einreise werden 75 Euro erhoben, für eine zweimalige 121,50 Euro.
Um ein humanitäres Visum zu erhalten, ist neben weiteren Nachweisen die Vorlage des Reisepasses erforderlich.
 
Ausführliche Informationen - https://bonn.mid.ru/de/konsularische-fragen/deutschland/visum-nach-russland/visumkategorien/

E-Visum oder Humanitärvisum?
 
Aus Kosten- und praktikablen Gründen ist das elektronische Visum einfacher und schneller erhältlich. Will man ein längerfristiges Visum für mehrfache Einreisen beantragen, wofür der Nachweis einer bereits erfolgten Reise in die Russische Föderation erforderlich ist, wird die Reise mit dem E-Visum jedoch nicht anerkannt.
 
Für Reisen von Partnern aus Russland nach Deutschland  bedarf es einer Einladung von deutscher Seite sowie einer Visabeantragung bei der deutschen Botschaft in Moskau bzw. deren Zweigstellen.
Webseite:  https://germania.diplo.de/ru-de/service/05-VisaEinreise 
Visaanträge zur Einreise in den Schengen-Raum nehmen auch andere Konsulate von Ländern der EU, z.B. Österreichs, Italiens oder Spaniens entgegen. Erfahrungen Reisender besagen, dass die Einreise über das das Visum ausgebende Land erfolgen sollte.

Bei konkreten Fragen k ö nnen Sie uns direkt ansprechen:  visa@bdwo.de  
Auch unter den gegenwärtigen Bedingungen sind Begegnungen möglich, wie den Rundbriefen des BDWO zu entnehmen ist. 

Wenn Sie aktuelle Erfahrungen zum Thema haben, die für andere nützlich sein könnten, stellen Sie diese bitte zur Verfügung. 
Wegen der unbeständigen Lage sind alle Angaben ohne Gewähr. 

Zuletzt aktualisiert im Februar 2024.
 
Gutes Gelingen, Gesundheit und Freude wünscht
Ihre Barbara Lachhein


Mit der Umsetzung des Schengener Abkommens zur Öffnung der Europäischen Binnengrenzen können die Bürger der Europäischen Union heute ungehindert von Grenzkontrollen durch die EU reisen. Aber so befreiend Schengen nach innen wirkt, so hart wirkt es gerade an den östlichen Außengrenzen, besonders hart seit dem sogenannten Visaskandal der letzten Jahre. Allen nichtstaatlichen Organisationen, denen daran liegt, mit ihren Partnern und Freunden in Rußland und den GUS-Staaten ungehindert zu kooperieren und gegenseitig feste Bindungen einzugehen, ist es ein mehr als berechtigtes Anliegen, die Menschen trennende Funktion der Grenzen zu überwinden. Von diesem Ziel sind wir weit entfernt.
Wir plädieren entschieden für eine die Verfahren vereinfachende, großzügige Anwendung, deren Geist im Sinne der politisch erwünschten partnerschaftlichen Beziehungen wirkt.
Im Januar 2000 hat der BDWO den Arbeitskreis „Visaangelegenheiten” eingerichtet. Dem Arbeitskreis werden immer wieder neue Fälle zur Kenntnis gebracht, die belegen, daß die deutschen Auslandsvertretungen nicht nur nach gültigem Ausländerrecht und dem Schengener Abkommen verfahren, sondern über das nach diesen notwendige Maß hinaus verfahrensmäßige Hindernisse - beispielsweise bei der Erbringung der für Visaanträge verlangten Nachweise - aufrichten, statt den Menschen die bürokratische Abwicklung zu erleichtern. Es steht im Widerspruch zu allen politischen und diplomatischen Lippenbekenntnissen, nach denen Bürgerbegegnungen und der Ausbau der Austauschbeziehungen zu fördern sind, wenn gleichzeitig die Kontakte und Begegnungen auf beiden Seiten durch immer kompliziertere und oft überraschende neue Visaformalitäten behindert werden. Der Arbeitskreis hat bereits zum Weimarer Treffen des Petersburger Dialoges im Jahre 2002 einen Vorschlag für zehn einfache Veränderungen der Visapraxis gemacht:

  1. Ständige Akkreditierung aktiver Nichtregierungsorganisationen.
  2. Anerkennung von Einladungen in Form von Faxkopien.
  3. Verzicht auf „zusätzliche” Nachweise und Dokumente.
  4. Verzicht auf das mehrfache persönliche Erscheinen der Antragsteller.
  5. Freie Wahl der Auslandsvertretung fьr die Antragstellung in Rußland.
  6. Vereinfachung bei der Vergabe von Formularen.
  7. Konsequente Anwendung bestehender bilateraler Abkommen bei der Gebührenbefreiung für Projekte von Nichtregierungsorganisationen.
  8. Reduzierung der Gebühren bei Bürger- und Begegnungsreisen.
  9. Dauervisa für eine engagierte Partnerschaftsarbeit.
  10. Verzicht auf zusätzliche Gebühren und unnötige behördliche Genehmigungen bei Einladungen.
Peter Franke, Berlin

 

Visa Resolution — Beschluß zur Visavergabe auf der 9. Deutsch-Russischen Städtepartnerkonferenz in Hamburg am 15.-16. Juni 2007

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